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Pauschalpreis durch Willensübereinstimmung?

Die Tochter von Frau Dr. M. hat im Sommer 2017 das Unternehmen MHY profitransport GmbH aus Wien mit der Teilübersiedlung von einigen Möbelstücken auf eine kurze Distanz innerhalb von Wien beauftragt. Die Konsumentin teilt uns mit, dass sie bei dem gegebenen Übersiedlungsumfang und anhand der Angaben des Unternehmens zu den Preisen auf seiner Internetseite (www.moebelpackerwien.at) mit Kosten von ca. € 260,- gerechnet hat. Nachdem der LKW mit dem Umzugsgut beladen wurde, ist ein Mitarbeiter des Unternehmens erschienen, der sich als Chef vorgestellt hat. Laut Angaben der Konsumentin hat der Chef gleich mitgeteilt, dass die Entlohnung für die Übersiedlung in Höhe von € 900,- sofort und in bar fällig ist. Dies ohne Rechnung oder Aufklärung über die Höhe. Nach Beanstandungen seitens der Konsumentin hat der Mitarbeiter den Preis schrittweise auf € 650,- gesenkt und diesen Betrag hat er letztlich auch erhalten. Auch nachdem die Rechnung einige Tage später per Post kam, war der Betrag für die Konsumentin nicht nachvollziehbar. Da Frau Dr. M. keine Erklärung seitens des Unternehmens erhalten hat, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Frau Dr. M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen hat uns gegenüber lediglich kurz mitgeteilt, dass man bereits direkt der Konsumentin geantwortet habe. Frau Dr. M. teilt uns mit, dass das Unternehmen die Meinung vertritt, einen Pauschalpreis vereinbart zu haben und dass dieser durch Willensübereinstimmung zustande kam. Sie sieht die Sache jedoch nach wie vor total anders.