Wasserempfindliche Küchenoberfläche?
Im Dezember 2015 kaufte Frau D. ihre neue Küche bei der Peter Max Vertriebsgesellschaft m.b.H., im Februar 2016 wurde diese montiert. Da sie mit der Ausführung der Montage nicht zufrieden war, reklamierte sie diverse Mängel, für deren Behebung ein Termin im April 2016 vereinbart wurde. Auch nach diesem Termin zur Mängelverbesserung beanstandete die Konsumentin weiterhin, dass sich die Beschichtung der Küchenoberplatte ablöste. Da ihr von einem Mitarbeiter bei einem Besichtigungstermin nach eigener Aussage mitgeteilt wurde, es seien keine Gebrauchsspuren auf der Platte erkennbar, war Frau D. ziemlich überrascht, als diese Aussage in einem Schreiben des Unternehmens wieder in Abrede gestellt und der Schaden auf übermäßigen Kontakt mit Feuchtigkeit zurück geführt wurde. Da sie sich mit ihrem Anliegen von der Firma Peter Max nicht ernst genommen fühlte, wandte sich Frau D. schlussendlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Totz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau D. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Auf Nachfrage zeigte sich das Unternehmen Peter Max Vertriebsgesellschaft m.b.H. verständnislos über die vorgebrachte Reklamation von Frau D. bezüglich ihrer Küchenoberplatte. Diese sei bereits im Februar 2016 einwandfrei geliefert worden, ohne labortechnische Untersuchung lasse sich ein Materialfehler nicht, so wie von der Konsumentin behauptet, feststellen. Aus diesem Grund betrachte man diese Angelegenheit als ordnungsgemäß abgeschlossenen Geschäftsfall.