Liegt es an den Mulden, oder an der Härte?
Frau K. hat bei dem Unternehmen XXXLutz KG zwei Matratzen gekauft. Laut Angaben der Konsumentin hat sie dem Unternehmen mehrmals die Produkte reklamiert, jedoch erfolglos, da sie den Eindruck hatte, dass ihr Problem nicht ernst genommen wird. Aufgrund dessen, dass es für die Konsumentin unmöglich war, in diesem Bett zu schlafen, hat sie das Unternehmen um neue Matratzen und einen neuen Topper ersucht. Da sie auf keinem grünen Zweig mit XXXLutz KG kommen konnte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine teilweise zufriedenstellende Lösung für Frau K. erzielt werden. Das Unternehmen ließ in erster Linie mitteilen, dass die Konsumentin reklamiert hat, dass ihre Matratzen eine Muldenbildung aufwiesen. Daraufhin hat die XXXLutz KG ein anderes Unternehmen mit der Überprüfung der Matratzen beauftragt. Laut Detailbericht würde keine Muldenbildung vorliegen bzw. diese liegt in der Toleranz und somit stellt keine Mulde tatsächlich dar. Abgesehen davon und nur aus Kulanz, hat das Unternehmen der Konsumentin einen Sonderpreis für einen Kerntausch auf Härte 4 angeboten. Da Frau K. der Meinung war, dass sie beim Kauf der Matratzen falsch beraten wurde, wollte sie dieses Angebot nicht akzeptieren und ersuchte das Unternehmen um kostenlosen Austausch der Matratzen. Die XXXLutz KG ließ letztendlich mitteilen, dass ein weiteres Entgegenkommen nicht möglich wäre.