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Keine Mängel?

Mitte Januar 2017 hat Frau L. von der Firma XXXLutz KG eine Wohnlandschaft zu Preis von ca. € 700,- gekauft. Laut Angaben der Konsumentin gibt es bei der Wohnlandschaft leichte Maßdifferenzen, weshalb ihr Unannehmlichkeiten entstanden sind. Frau L. teilt weiter mit, dass sie sich eine ordentliche Qualität für den Kaufpreis erwartet hat, da sie sich die Möbel extra bei einem renommierten Möbelfachgeschäft gekauft hat. Die Konsumentin setzte sich mit dem Unternehmen bezüglich der Mängel in Verbindung und reklamierte diese, jedoch ohne eine zufriedenstellende Antwort zu bekommen. Folglich wandte sich Frau L. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau L. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Nach der Kontaktaufnahme mit der Firma XXXLutz KG wurde eine Stellungnahme abgegeben, in welcher mitgeteilt wurde, dass die leichten Maßdifferenzen fertigungsbedingt sind und im Toleranzbereich liegen. Die Konsumentin zeigte sich mit der Antwort des Verkäufers nicht zufrieden und war der Meinung, dass sie sich auf der Wohnlandschaft nicht wohlfühlt, obwohl sie mehrere Monate sparen musste um sich dies zu kaufen. Daraufhin hat das Unternehmen eine erneute Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben und dabei mitgeteilt, dass sich die Wohnlandschaft nach einem Begutachtungsbericht in einen mangelfreien Zustand befindet. Schlussendlich ließ die Firma XXXLutz KG mitteilen, dass der Frau L. als kleine Wiedergutmachung für weitere Einkäufe spezielle Sonderkonditionen angeboten werden, indem es ausreichend wäre, dass sie sich auf diesen Kaufvertrag beruft.