Hier wird Kundenzufriedenheit groß geschrieben!
Am 12.09.2014 habe Frau Weber mit "XXX Lutz KG" einen Vertrag über den Kauf einer Wohnlandschaft zum Preis von knapp € 1.400,- abgeschlossen. Kurze Zeit nach dem Kauf habe die Konsumentin beim Aufklappen zwei verrostete Beschlagteile an den Kopfstützen bemerkt und diese gleich reklamiert.
Da das Unternehmen die Mangelbehebung verweigerte, wandte sich Frau W. an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der Flugrost entfernt, des Weiteren wurde der Konsumentin auch ein Rabatt zum späteren Werbepreis! angeboten und rücküberwiesen. Somit behielt die Konsumentin die Garnitur auch gerne.