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Keine ausführliche Erklärung

Im Januar 2017 hat Frau K. zusammen mit ihrem Ehemann die Firma AC Küchenstudio Erdberg KG bezüglich des Kaufs einer Küche besucht. Laut Angaben der Konsumentin teilte ihr Mann dem Unternehmen gleich am Anfang mit, dass, falls ein Kaufvertrag zustande kommt, dafür ein Kredit erforderlich sein würde. Folglich haben sich Frau K. und ihr Ehemann für den Kauf einer Küche entschieden, weshalb auch ein Kaufvertrag vorbereitet wurde in welchem ausführlich steht, dass vom Kaufpreis von € 12.500,- ein Betrag in Höhe von € 10.500,- finanziert wird. Damit eine mögliche Finanzierung überprüft werden kann, wurde in Abwesenheit der Konsumentin ihr Ehemann dazu gebracht, den Kaufvertrag zu unterschreiben obwohl der Vertrag auf ihren Namen lautet. Frau K. ließ weiter mitteilen, dass die Finanzierung seitens der Bank leider abgelehnt wurde und das Unternehmen völlig überraschend eine Stornogebühr in Höhe von € 3.000,- für die Bestellung der Ware verlangt, wobei es sich auch mit einer Zahlung in Höhe von € 720,- einverstanden erklären würde. Die Konsumentin meint, dass weder sie noch ihr Ehemann vor dem Kauf über allfällige Stornogebühren informiert wurden, weshalb sie sich mit der Vorgehensweise der Firma AC Küchenstudio Erdberg KG nicht einverstanden erklärt. Hilfesuchend wandte sich Frau K. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Frau K. und ihren Ehemann zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen wurde seitens dessen rechtsfreundlicher Vertretung eine Stellungnahme abgegeben, in welcher gemeint wird, dass die Konsumentin selber ihren Finanzierungsantrag zurückgezogen hat sowie, dass sie und ihr Ehemann ausdrücklich auf die Stornogebühr von 30% des Kaufpreises hingewiesen wurden. Weiters wurde mitgeteilt, dass erstens ein Kaufvertrag mit der Firma Setro HandelsgmbH abgeschlossen wurde, bei welcher aber ein Kauf mit Finanzierung nicht möglich war, folglich wurde der Vertrag einvernehmlich geändert und die Firma AC Küchenstudio Erdberg KG als neue Verkäuferin eingetragen. Laut Angaben der rechtsfreundlichen Vertretung wurde seitens ihres Mandantin eine Reduktion der Stornogebühr in Höhe von € 3.750,- auf einen Betrag in Höhe von € 720,- angeboten, welche von Frau K. nicht angenommen wurde, sodass nun die Stornogebühren von 30% zu zahlen sind sowie die Kosten des rechtsfreundlichen Einschreitens, insgesamt also € 4.050,-. Die Konsumentin erklärte sich mit der obigen Stellungnahme nicht einverstanden und meinte, dass diese nicht der Wahrheit entspricht, da ihr die Firma Setro HandelsgmbH unbekannt ist. Sie meint, dass die Aussage, dass der Kreditantrag von ihr zurückgezogen wurde nicht richtig sei, ganz ihm Gegenteil, habe sie sich bezüglich der Ablehnung bei der Bank erkundigt. Der Kreditantrag wurde von der Bank anscheinend wegen der Finanzlage von Frau K. und ihrem Ehemann abgelehnt, weshalb das Unternehmen den Antrag zurückgezogen hat. Zum Schluss meint die Konsumentin, dass weder sie noch ihr Ehemann ausdrücklich auf allfällige Stornogebühr hingewiesen wurden, obwohl dies auf dem von ihrem Mann unterschriebenen Kaufvertrag steht. Sie möchte aus diesen Gründen eine kostenlose Stornierung des Kaufvertrages. Bis Redaktionsschluss wurde keine weitere Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben.