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Nach drei Monaten kaputt!

Im Juni 2016 hat Frau H. bei einem telefonisch angekündigten Hausbesuch von einem Handelsvertreter der Firma D&P Handels OG ein Reinigungsgerät zum Preis von € 2.500,- gekauft. Laut Angaben der Konsumentin war sie am Anfang mit dem Gerät zufrieden, jedoch musste sie bereits im September 2016 feststellen, dass das teure Gerät mangelhaft und somit unbrauchbar wurde. Frau H. teilt uns weiter mit, dass nach einiger Zeit des Wartens der Handelsvertreter des Unternehmens das Gerät abgeholt hat und der Konsumentin zusicherte, dass sie ein neues erhalten werde. Folglich wurde Frau H. von der Firma D&P Handels OG telefonisch darüber informiert, dass das Gerät repariert wird und, dass ein Austausch nicht mehr erfolgen werde. Die Konsumentin meint, dass sie beim Kauf keine Rechnung bekommen hat und, dass sie von der Vorgehensweise des Unternehmens enttäuscht sei. Hilfesuchend wandte sich Frau H. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da sie eine Erklärung haben wollte, wieso ein so teures Gerät so schnell mangelhaft werden kann sowie die Rechnung für das gekaufte Produkt und die Rückerstattung des Betrages in Höhe von € 2.500,-.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass die Konsumentin durch unsachgemäße Bedienungen einen kleinen Schaden verursacht hat, welcher nach der Abholung des Gerätes repariert wurde. Folglich wurde Frau H. seitens der Firma D&P Handels OG die Zustellung per Post angeboten. Die Konsumentin nahm dazu Stellung, wobei sie nochmals wiederholte, dass für sie nur ein Rücktritt vom Verkauf in Frage kommt, nachdem die Schadenabwicklung unzumutbar lange gedauert habe. Das Unternehmen meinte, dass zu den falschen Aussagen von Frau H. nichts mehr hinzuzufügen und eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht möglich sei.