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Keine Garantie?

Im Jahre 2012 hat der Mann von Frau R. von der Firma Raumgestaltung Schönegger sen. Wasserbetten GmbH ein Wasserbett zum Preis von € 4.440,- gekauft und dabei eine Garantie auf zehn Jahre erhalten. Laut Angaben der Konsumentin sind bereits nach weniger als zwei Jahren Mängel bei einem Auslass zum Entlüften des Wasserbettes aufgetreten, was auch gleich reklamiert wurde, jedoch blieb dies erfolglos. Frau R. teilt weiter mit, dass der bereits reklamierte Auslass im Oktober 2016 undicht wurde, wobei ihr das Unternehmen einen Ersatz für einen Teil des Wasserbettes angeboten und auch geliefert und dafür einen Betrag in Höhe von € 600,- verlangt hat. Die Konsumentin zeigte sich damit nicht einverstanden, da sie sich keiner Schuld bewusst sah und zusätzlich über eine gültige Garantie verfügt. Hilfesuchend wandte sich Frau R. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Frau R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach der Kontaktaufnahme mit der Firma Raumgestaltung Schönegger sen. Wasserbetten GmbH wurde mitgeteilt, dass sich die Konsumentin im Jahr 2012 ein höchst qualitatives Wasserbett gekauft hat. Laut Angaben des Unternehmens ist bis Oktober 2016 keine Reklamation seitens Frau R. eingelangt, weshalb man sich darum nicht kümmern konnte. Folglich stellte sich heraus, dass der Einfüllstutzen der Matratze tatsächlich mangelhaft war, wobei hier eine dauerhafte Reparatur nicht mehr möglich gewesen ist, daher waren für die Behebung des Schadens Ersatzteile notwendig. Weiters ließ der Verkäufer mitteilen, dass die Garantie von der Herstellerfirma, Bodytone Wasserbetten, gegeben wurde, welche leider im Jahr 2013 in Konkurs gegangen ist. Obwohl sich die Firma Raumgestaltung Schönegger sen. Wasserbetten GmbH dazu nicht verpflichtet sah, wurde eine Kulanzlösung für die Angelegenheit der Konsumentin gefunden, indem nur der Aufpreis für die Ersatzteile inklusiv Montage verrechnet wurden, welches ein Betrag in Höhe von € 600,- ergibt. Frau R. zeigte sich weiterhin mit dem Lösungsvorschlag des Unternehmens nicht einverstanden, da sie sich einen kostenlosen Austausch oder eine kostenlose Reparatur vorgestellt hat.