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Mängel als Naturmerkmal angesehen?

Im April 2014 hat Herr K. von der Firma K. Ludwig GmbH eine Couch gekauft und dafür einen Betrag in Höhe von € 1.100,- bezahlt. Laut Angaben des Konsumenten hat die Couch auf einer Kopfstütze eine deutliche sichtbare, unansehnliche und sehr störende Falte, welche er folglich auch bei dem Unternehmen reklamierte. Da Herr K. keine zufriedenstellende Antwort seitens der Firma K. Ludwig GmbH erhalten konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit die Kopfstütze umgehend gegen eine fehlerlose ausgetauscht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach der Kontaktaufnahme mit der Firma K. Ludwig GmbH wurde die Angelegenheit erneut intern überprüft, wobei auch der Vorlieferant einbezogen wurde. Laut Angaben des Unternehmens ist der vom Konsumenten reklamierte Mangel als Naturmerkmal anzusehen. Die Stellungnahme der Firma K.Ludwig GmbH wurde zusätzlich durch einen unabhängigen Polstermöbel-Servicebericht unterstützt, welcher vor Ort die bemängelte Garnitur überprüft hat und zu dem selben Ergebnis gekommen ist. Der Konsument nahm dazu Stellung und meinte, dass ihm vom Gutachter erklärt wurde, dass es sich um ein Wachstumsmerkmal am lebenden Tier handelt, welches er aber an dieser Stelle nicht akzeptieren kann. Das Unternehmen teilte uns mit, dass diesbezüglich keine weitere Maßnahmen unternehmen werden, da es sich um keine gerechtfertigte Beanstandung handelt.