Falsche Empfehlung?
Im Mai 2016 hatte Herr B. einen nassen Teppich in seinem WC, wobei er sich an die Firma Christoph Pölzl GmbH Installateur-Meisterbetrieb wandte. Der Konsument teilt uns weiter mit, dass das Unternehmen die Sache in Augenschein nahm und ihm empfahl dringend die gesamte Spülanlage bis in die Mauer hinein zu sanieren. Herr B. hat aber nur den, laut Aussage von der Firma Firma Christoph Pölzl GmbH Installateur-Meisterbetrieb, angeblich undichten Spülkasten austauschen lassen. Bereits kurz nachdem die Arbeiten durchgeführt wurden, musste der Konsument wieder einen nassen Teppich im WC feststellen. Laut Angaben von Herr B. wurde die Nässe durch einen undichten Anschluss am WC verursacht, wobei ihm das Unternehmen empfohlen hat, den gesamten unteren WC-Bereich herauszureißen und zu sanieren. Der Konsument hat dies aber nicht gemacht und einen anderen Fachmann geholt, der die notwendige Reparatur in ca. zehn Minuten vorgenommen hat. Anschließend verlangte die Firma Christoph Pölzl GmbH Installateur-Meisterbetrieb von Herr B. einen Betrag in Höhe von ca. € 400,- für den Austausch des Spülkastens, der aus der Sicht des Konsumenten gar nicht notwendig war. Hilfesuchend wandte sich Herr B. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da er eine Erklärung des Unternehmen darüber haben wollte, warum ihm unnötige Arbeiten empfohlen wurden sowie die Stornierung aller Forderungen mit Ausnahme des Einkaufswertes des Spülkastens.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn B. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Laut Angaben des Unternehmens waren beim alten Spülkasten Nässespuren zu sehen, daher wurde der Spülkasten getauscht. Erst danach stellte sich ein zweiter Schaden heraus, welcher die Gummimanschette beim WC betraf, die danach vom Konsumenten getauscht wurde, so dass jetzt alles in Ordnung sei. Das Unternehmen teilte uns weiter mit, dass der Spülkasten eben nicht unnötigerweise getauscht wurde und, dass die erstellte Rechnung korrekt sei.