Schiefe Fliesen und nasse Wände?
Herr S. holte im Juni 2016 ein Angebot der Firma BS-Fliesentechnik GmbH zur Renovierung seines Badezimmers ein. Der Kostenvoranschlag in der Höhe von € 2.300,- schien ihm angemessen zu sein, weshalb er das Unternehmen mit der Durchführung der Arbeiten betraute. Als er nach deren Abschluss jedoch die Rechnung erhielt, war er auf einmal mit einer Forderung in der Höhe von € 3.900,- konfrontiert. Vor allem in Anbetracht der seiner Meinung nach schlecht ausgeführten Arbeiten war er mit dieser Summe jedoch nicht einverstanden und machte der BS-Fliesentechnik das Angebot, den Betrag von € 1.000,- zu überweisen. Da Herr S. das Gefühl hatte, das Unternehmen nehme seine Reklamationen nicht ernst sondern würde sich aus allem herausreden wollen, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Lösung für das Problem von Herrn S. erzielt werden: In ihrer Stellungnahme erklärte die BS-Fliesentechnik, man sei mit der Ausführung der Arbeiten durchaus innerhalb der Toleranzgrenze gemäß der einschlägigen Ö-Normen, außerdem habe man teilweise nicht fachgerechte Vorarbeiten anderer Firmen ausgleichen müssen. Da man aber nicht an einem Streit interessiert sei, biete man dem Konsumenten an, 30% der noch offenen Rechnungssumme zu erlassen. Im Dezember 2017 wandte sich Herr S. abermals in der Sache an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da er nun, seiner Meinung nach, aufgrund der nicht fachgerechten Fliesenlegerarbeiten des Unternehmens Feuchtigkeitsschäden an den Wänden im Badezimmer bemerkt hat. Zu den diesbezüglichen Vorwürfen hat das Unternehmen mitgeteilt, dass man stets bemüht war, gute Arbeit zu leisten und wenn auch ein Mangel aufgetreten sei, so wollte man diesen zuerst besichtigen, was jedoch seitens des Konsumenten nicht gestattet worden sei. Herr S. hat danach dem Unternehmen ausdrücklich die Möglichkeit der Mängelbehebung eingeräumt und um Terminangabe ersucht. Der Konsument teilt uns weiters mit, dass er bis Redaktionsschluss keine Rückmeldung des Unternehmens erhalten habe.