Defekte Waschmaschine, nächster Schritt Streitschlichtung?
Mitte März 2016 hat Herr S. über die Onlineplattform des Unternehmens MS E-Commerce GmbH einen Vertrag über den Kauf einer Waschmaschine der Marke Gorenje WS 964 samt Anschluss inklusive Altgerätabtransport und Versandkosten zum Preis von ca. € 440,- abgeschlossen. Laut Angeben des Konsumenten hat er sofort nach der Lieferung bemerkt, dass mit dem Motor der Waschmaschine etwas nicht stimmt. Dies wurde dem Herrn S. auch seitens einem Techniker der Firma Gorenje bestätigt als er die Waschmaschine des Konsumenten überprüft hat. Trotz ordnungsgemäßer Reklamation des Mangels, wurde Herr S. laut eigenen Angaben bis dato lediglich vertröstet und hat seitens des Unternehmens MS E-Commerce GmbH keinen tauglichen Lösungsvorschlag erhalten. Hilfesuchend wandte sich Herr S. schließlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass nach der Beauftragung des Technikers bei der Durchführung des Vor-Ort-Services ein Mangel festgestellt wurde. Um eine Verbesserung im Sinne der Gewährleistung durchzuführen, sei es notwendig gewesen einen Ersatzteil nachzubestellen, der Konsument hätte jedoch die Verbesserung abgelehnt. Herr S. bestand auf einem Austausch der Waschmaschine. Weiters ließ das Unternehmen mitteilen, dass kein Kaufrücktritt besteht und die Wandlung einschließlich der kostenlosen Abholung des Gerätes nicht möglich wäre. Abschließend ließ das Unternehmen mitteilen, dass die Feststellung, dass sie den Kunden lediglich vertröstet hätten, nicht den Tatsachen entspricht. Zusätzlich teilte die MS E-Commerce GmbH mit, dass sie nach Reklamation des Kunden sehr rasch einen Servicetechniker mit der Verbesserung beauftragt hätten. Schließlich wurde dem Konsument seitens des Unternehmens eine Streitschlichtung angeboten.