Mangelhafte Sitzgarnitur
Herr F. habe von dem Unternehmen XXXLutz KG ein Sofa der Marke Schröno gekauft, wobei dieses von dem Unternehmen geliefert worden sei. Der Konsument habe bereits zum Zeitpunkt der Übernahme Mängel festgestellt, wobei das Nahtmaterial teilweise abgerissen und die Rückenlehnen eingedrückt worden wären. Da der Konsument die Mängel bei dem Unternehmen bekannt gegeben habe, jedoch keine positive Rückmeldung seitens XXXLutz KG erfolgt sei, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes.
Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. XXXLutz KG hat die komplette Sitzgarnitur abgeholt, zur Behebung der Mängel ins Werk gebracht und es dem Konsumenten mangelfrei retourniert. Das Unternehmen bot dem Konsumenten überdies eine Leihware für den Zeitraum der Reparatur an und sendete ihm einen Gutschein im Wert von € 700,- zu.