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Was haben wir vereinbart?

Mitte November 2015 hat Frau S. bei dem Unternehmen Möbelix GmbH eine Vertico-Küche zum Preis von ca. € 6.500,- gekauft. Laut Angaben der Konsumentin hat sie bei der Bestellung einem Mitarbeiter des Unternehmens mitgeteilt, dass sie ausschließlich Elektrogeräte der Marke AEG wünscht. Der zuständige Mitarbeiter hat, laut Angaben von Frau S., die Bestellung der Geräte von einer AEG-Tochter auch zugesichert. Dann stellte die Konsumentin fest, dass ihr unterschiedliche No-Name-Produkte geliefert wurden. Zudem seien die Kästen falsch geliefert und notdürftig angepasst worden. Da Frau S. von den Leistungen des Unternehmen enttäuscht war, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau S. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Zuerst ließ die Möbelix GmbH mitteilen, dass die Konsumentin nach Durchsicht der Montagefotos nochmals kontaktiert wurde, nur war sie nicht gesprächsbereit. Daraufhin hat die Konsumentin Stellung zu den Angaben des Unternehmens genommen und ließ mitteilen, dass der Mitarbeiter des Unternehmens sich während des Verkaufsgesprächs bereit erklärt hat, alle ihre Wünsche bei der Gestaltung der Küche umzusetzen. Nun wurde ihr ein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt, in dem man nichts über die einzelnen Komponenten lesen konnte. Da Frau S. damals, laut eigenen Angaben, noch keinen Zweifel an der Ehrlichkeit des Mitarbeiters hatte, hat sie auch blind den Kaufvertrag unterschrieben. Weiters konnte die Konsumentin nicht nachvollziehen, wieso und weshalb sie noch zusätzlich einen Betrag in Höhe von ca. € 60,- für die Vermessung zahlen musste. Folglich hat sich das Unternehmen mit Frau S. in Verbindung gesetzt und sie haben sich geeinigt. Die Möbelix GmbH ließ mitteilen, dass der Backofen, der Ceranfeld und der Geschirrspüler auf AEG-Geräte getauscht werden und, dass Frau S. somit auf die Anfechtung des Vertrages verzichtet.