Mangelhafte Doppelliege
Herr P. habe von dem Unternehmen K. Ludwig Ges.m.b.H. eine Doppelliege "Mikado" gekauft, wobei diese von dem Unternehmen geliefert worden sei. Der Kauf der Liege sei in Irrtum über die Brauchbarkeit dieser erfolgt, zumal diese von einer einzigen Person nicht bedient werden könnte. Da der Konsument den Mangel bereits bei dem Unternehmen bekannt gegeben habe, jedoch keine positive Rückmeldung seitens K. Ludwig Ges.m.b.H. erfolgt sei, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. K. Ludwig Ges.m.b.H. hat infolge mit Herrn P. Kontakt aufgenommen sowie eine Retournahme der Doppelliege vereinbart beziehungsweise die Wandlung des Kaufvertrages anerkannt.