Unzufriedenheit ist außergerichtlich nicht zu klären
Frau B. hat mit der Küchen Design Ing. Keglevits GesmbH im Herbst 2015 einen Vertrag über den Kauf und die Montage von Badezimmermöbeln zum Preis in Höhe von beinahe € 2.000,- abgeschlossen und eine Anzahlung in Höhe von € 500,- geleistet. Die Konsumentin hat bei der Montage bemerkt, dass mehrere Mängel an den Badezimmermöbeln aufgetreten sind, welche sie auch beanstandet hat. Da das o. g. Unternehmen mit der Mängelbehebung in Verzug geraten ist und sie das Vertrauen in dem Unternehmen verloren hat, möchte sie von ihrem Recht auf Wandlung Gebrauch machen. Daher ist sie zum Konsumentenschutz Verband Österreich gekommen, um dieses zu veröffentlichen.
Trotz Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Frau B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen zuerst gemeint hat, Frau B. hätte eigentlich eine teuere Variante gewollt, sich aber für die Billigere entschieden. Zuletzt hat die Küchen Design Ing. Keglevits GesmbH nicht mehr mit der Presseabteilung kommunizieren wollen. Wahrscheinlich wird die Angelegenheit sich auf einer anderen Ebene klären.