Müssen Mängel behoben werden?
Frau J habe das Unternehmen Schnitzwerk Atelier für Möbelbau und Holzobjekte, Ing. Axel Kramer mit der Herstellung und Montage eines Hochbetts in Fichte, massiv und weiß geölt, zweier großer Türen aus Spanplatte und einer Schiebetür mit Verblendung zum Preis von ca. € 2.310,- beauftragt.
Die Konsumentin habe nach der Lieferung und der Montage folgende Mängel bemerkt:
- das Hochbett sei 2 cm zu kurz und 2 cm zu breit,
- die Schiebetür sei 10 cm zu kurz und 5 cm zu schmal,
- die Verblendung sei schief montiert und mit sichtbaren Schrauben versehen worden,
- die Mängel seien mit Silikon verdeckt worden.
Nach mehrere Verbesserungsversuche die aber erfolglos verlaufen seien wandte sich Frau J. an die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes konnte für Frau J. keine Lösung erreicht werden. Das Unternehmen Schnitzwerk Atelier für Möbelbau und Holzobjekte, Inh. Axel ist nich bereit auf Kulanz ein dem Konsumenten zufriedenstellendes Angebot zu unterbreiten.