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Rücksicht auf Gehbehinderung genommen

Frau P. hat im Sommer 2015 einen Vertrag über den Kauf einer Wohnlandschaft mit Bettfunktion zum
Preis von € 1.290,- mit K. Ludwig GmbH, Möbel Ludwig abgeschlossen. Eine Anzahlung in Höhe von € 590,- ist seitens der Kundin zeitgleich bezahlt worden. Grundlage des Vertragsabschlusses ist die Berücksichtigung des mitgebrachten Wohnungsplanes gewesen, da es sich um einen Neubezug handelt. Im Nachhinein hat es sich herausgestellt, dass die Wohnlandschaft zu groß war und der Abstand zwischen Wohnlandschaft und der gegenüberliegenden Wand ca. 30-40 Zentimeter ausmacht, was die Nutzung eines Rollators, den die Konsumentin benötigt, da sie gehbehindert ist, unmöglich macht. Enttäuscht über die Vorgehensweise des Unternehmens wandte sie sich mit ihrem Anliegen zum Konsumentenschutz Verband Österreich um dies zu veröffentlichen.
Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung ist eine positive Einigung erzielt worden. K. Ludwig GmbH, Möbel Ludwig hat bekannt gegeben, die Erfassung der Stornogebühr sowie die Rückzahlung des Differenzbetrages in die Wege zu leiten.