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Kein Ersatz für Beschädigungen

Frau G. habe die Klauninger Fliesenverlegung und Innenausbau GmbH mit einer Badsanierung beauftragt. Laut Angaben der Konsumentin hätten die Arbeiten länger als vereinbart gedauert. Zudem sei seitens des Unternehmens ein Türstock stark beschädigt und der Parkettboden zerkratzt worden. Die Decke des Badezimmers sei zum Schluss gestrichen worden, wobei die Farbe über die frisch verlegten Fliesen geronnen sei und deren Reinigung zwei Stunden in Anspruch genommen habe. Da Frau G. für die Beschädigungen des Parketts einen Betrag in Höhe von € 500,- und für das Abschleifen und Lackieren des Türstocks einen Betrag in Höhe von € 250,- habe fordern wollen, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau G. gefunden werden. Das Unternehmen war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn Frau G. die Schäden zu ersetzen.