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Haustürgeschäft - Kauf einer Badewanne

Frau Z. hat am 06.08.2016 im Zuge eines Haustürgeschäftes mit der Proflex Seniorenprodukte GmbH & Co. KG einen Vertrag über den Kauf einer Badewanne mit Tür abgeschlossen. Die Konsumentin hat fristgerecht am 10.08.2015 sowohl telefonisch als auch schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Die Konsumentin konnte nicht nachvollziehen, weshalb laut den Angaben des Unternehmens Stornokosten bzw. Kosten für die An- und Schlusszahlung verrechnet wurden. Die Konsumentin ersuchte um Übermittlung einer schriftlichen Bestätigung , dass der Vertrag kostenlos rückabgewickelt werde, jedoch ohne Erfolg. Hilfesuchend hat sich Frau Z. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau Z. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Konsumentin hat keine Stornokosten zu tragen gehabt.