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Die Schwächen des alternden Geistes ausgenutzt?

Die Großmutter von Frau G. habe den "Meisterbetrieb Karl Kethelyi" mit dem Austausch der Verschalung sowie Ausgleich ihrer Treppe beauftragt und dafür einen Gesamtpreis in Höhe von beinahe € 1.600,- vereinbart und bezahlt, wovon sich die Materialkosten laut Angaben der Konsumentin auf einen Betrag in Höhe von ca. € 500,- belaufen hätten. Die Arbeiten seien seitens des Unternehmens jedoch nicht zufriedenstellend durchgeführt bzw. nicht fertiggestellt worden. Enttäuscht über die Vorgehensweise des Unternehmens wandte sich Frau G. an der Presseabteilung des Konsumentenschutzverbandes Österreich um dieses zu veröffentlichen. Trotz Vermitteln des Konsumentenschutz Verbandes konnte keine die Frau G. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da der "Meisterbetrieb Karl Kethelyi" ausgeführt hat, dass Arbeiten auftragsgemäß bzw. entsprechend den örtlichen Gegebenheiten durchgeführt worden seien. Weiters hat das Unternehmen mitgeteilt, dass seitens der Großmutter der Konsumentin auch weitere Aufträge zuerst mündlich erteilt und später wieder mündlich storniert worden seien, wobei Material zum Zeitpunkt der Stornierung bereits besorgt und bezahlt wurde. Frau G. sah die Schwächen ihrer gutmütigen Großmutter durch das Unternehmen ausgenutzt und die erbrachten Leistung als mangelhaft durchgeführt bzw. nicht im vereinbarten Umfang erbracht.