Mietzins weit über 150 % des Richtwertes - ungerechtfertigte Zuschläge?
Seit dem Frühling des Jahres 2015 sei Herr F. Mieter einer Wohnung die von der "Czembirek, Reich-Rohrwig Immobilienverwaltung GmbH" verwaltet werde. Der Hauptmietzins habe seit Mietbeginn knapp € 700,- betragen, was der Meinung des Konsumenten nach überhöht sei, da ein Richtwertzins von maximal € 5,36 pro m² erlaubt wäre, was einem Hauptmietzins von etwa € 400,- entsprechen würde. Des Weiteren meinte Herr F., dass die Zuschläge zum Richtwert großteils nicht gerechtfertigt seien, da sich die "noble Wohngegend" eigentlich in einem Einkaufsviertel befinde und sich die Grünruhelage auf maximal ein Zimmer beziehen könne, aus welchem die Natur zu sehen sei. Die Haupträume (Wohn- und Schlafzimmer) würden straßenseitig liegen. Da Herr F. eigenständig keine Lösung habe finden können, wandte er sich mit seinem Anliegen an den Konsumentenschutz. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes wurde leider keine einvernehmliche Lösung gefunden. Die "Czembirek, Reich-Rohrwig Immobilienverwaltung GmbH" hat es nicht für notwendig erachtet, Stellung zu diesem Anliegen zu beziehen.