Vereinbarter Balkon scheint wohl nicht mehr Realität zu werden...
Im Sommer 2013 habe Frau Mag. H. von der "KRENN Realitäten GmbH" eine Wohnung gekauft. Dabei sei im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten worden, dass es sich um eine Wohnung inklusive Balkon handeln würde. Da das Unternehmen mit der Errichtung des Balkones im Verzug gewesen sei (dieser hätte schon im Oktober 2013 fertiggestellt werden sollen), und Frau Mag. H. immer wieder auf spätere Termine vertröstet worden sei, kam sie damit zu dem Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung für Frau Mag. H. gefunden werden. Die "KRENN Realitäten GmbH" hat es vorgezogen, in dieser Angelegenheit keine Stellung zu beziehen.