Nicht nötig
Frau J. sei Mieterin einer Genossenschaftswohnung der "Sozialbau AG Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft" gewesen. Laut Angaben der Konsumentin habe sie in der Mietzeit nützliche Investitionen zu Verbesserung der Wohnung, wie Verlegung von Laminatboden und Installation eines WC anstatt des Abstellraums getätigt. Da Frau J. nun aus der Wohnung ausgezogen sei und sich die Hausverwaltung geweigert habe die nützlichen Investitionen abzulösen, wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde die Angelegenheit erneut überprüft und festgestellt, dass es sich um Sonderwünsche der Wohnungsausstattung gehandelt hat, sodass diese nicht von der Hausverwaltung abgelöst werden müssen.