Keine Einhaltung von Terminen......kein Vertrag!
Herr Dipl. Ing. A. habe im Lenz des Jahres 2015 mit "WOHNGESUND International Parkett- und Holzdielen GmbH" einen Vertrag über die Errichtung einer Holzterrasse mit Fixtermin (Lieferung und Beginn der Montage hätten am 07.05.2015 erfolgen sollen) zum Preis von beinahe € 6.000,- abgeschlossen. Obwohl das Unternehmen den Termin nicht eingehalten habe, sei seitens des Konsumenten Vertragstreue erwiesen worden und der Gegenseite noch eine Nachfrist zugestanden, welche wiederum nicht eingehalten worden sei. Aufgrund dieser Tatsachen habe Herr Dipl. Ing. A. seinen Rücktritt vom Vertrag form- und fristgerecht eingereicht. Da das Unternehmen keine Reaktion gezeigt habe, kam er damit zum Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat eine Rechtsanwaltskanzlei im Namen von "WOHNGESUND International Parkett- und Holzdielen GmbH" mitgeteilt, dass für o.g. Unternehmen die Kundenzufriedenheit sehr wichtig ist und damit der Stornierung des Vertrages nichts mehr im Wege steht.