Therme unbrauchbar - Mangel wird nicht behoben!
Seit dem Jahr 2012 seien Frau T. zusammen mit Herrn G. Mieter in einer von der Hausverwaltung Haus & Grund Immobilien-Verwaltungs-Ges.m.b.H. verwalteten Wohnung. Laut Angaben von Herrn G. sei ein Mangel aufgetreten bzw. habe die Therme seit Frühling nicht mehr einwandfrei funktioniert, wobei dieser Mangel nicht behoben worden wäre. Der Mieter habe mehrmals versucht Kontakt mit der Hausverwaltung aufzunehmen, sowohl telefonisch als auch schriftlich, wobei er seitens von Haus & Grund Immobilien-Verwaltungs-Ges.m.b.H. immer wieder die Information bekommen habe, dass sich jemand darum kümmern werde, jedoch sei dies laut Angaben von Herrn G. nicht geschehen. Herr G. habe seinen Angaben nach alle Wartungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt, wobei er vermutet habe, dass der Rauchfang mangelhaft geworden sein könnte. Da Herr G. die Angelegenheit nicht klären konnte, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung für die Mieter gefunden werden. Haus & Grund Immobilien-Verwaltungs-Ges.m.b.H. teilte mit, dass das Problem mit der Therme behoben wird, wobei die Konsumenten mit einer mündlichen Zusicherung seitens des Unternehmens nicht zufrieden waren. Haus & Grund Immobilien-Verwaltungs-Ges.m.b.H. war nicht bereit den Konsumenten eine schriftliche Beschäftigung zu senden, geschweige denn Frau T. und Herrn G. letztendlich entgegenzukommen."