Leere Versprechungen
Frau Z. habe Ende 2014 das Unternehmen Strug u Graf OG mit der kompletten Herstellung eines Zaunes beauftragt. Obwohl die Konsumentin die Rechnung zur Gänze beglichen habe, habe das Unternehmen nicht die gesamte Ware geliefert. Daher wandte sich Frau Z. hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung für die Konsumentin erreicht werden. Ende Juni 2015 teilte das Unternehmen mit, dass es richtig sei, dass die Anlage noch nicht fertiggestellt worden sei und eine Position noch fehle. Das Unternehmen habe die fehlende Ware umgehend beim Lieferanten nachbestellt, leider habe die Nachbestellung über 10 Wochen gedauert. Aufgrund der Auftragslage habe das Unternehmen auch keine Zeit für die Montage gefunden bzw. sei dies auch in Vergessenheit geraten. Das Unternehmen teilte weiters mit,
dass es die fehlende Ware auf Lager habe und diese in der folgenden Woche montieren würde. Als Entschädigung würde Frau Z. ein kostenloses Jahresservice angeboten. Im August 2015 wartete die Konsumentin noch immer auf einen Anruf seitens des Unternehmens.