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Wochenendnotdienst zu teuer verrechnet?

Im April 2015, gegen Mitternacht, habe Frau N. das Unternehmen Saim Dag Schlüsseldienst mit dem Aufsperren der Wohnungstür beauftragt. Laut Angaben der Konsumentin sei ihr für die erbrachte Leistung seitens des Unternehmens ein Betrag in Höhe von € 418,- verrechnet worden. Außerdem sei Frau N. gezwungen gewesen, den hohen Geldbetrag in dieser Nacht vom Bankomaten abzuheben, da eine Zahlung auf Rechnung nicht möglich gewesen sei. Die Konsumentin sei der Meinung gewesen, dass für den Wochenendnotdienst kein höherer Betrag als € 230,- verrechnet werden dürfe. Da sie den Betrag als überhöht empfunden habe bzw. diesen nicht nachvollziehen habe können, jedoch eigenständig keine Lösung habe finden können, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Leider konnte trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes keine positive Lösung für Frau N. gefunden werden. Das Unternehmen Saim Dag Schlüsseldienst war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu nehmen, geschweige denn der Konsumentin einen Teil des geleisteten Betrages zurückzuerstatten.