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  • Wien, Österreich
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Weder Mangelbehebung, noch Zustellung einer größeren Wohnung

Herr M. sei Mieter einer Wohnung, welche von der Wiener Wohnen zugestellt worden sei. In der Wohnung seien mehrere Risse an der Decke aufgetreten, welche auch die Stabilität einer Wand verringerte und ein Wasserschaden im Badezimmer, welche die Bildung von Schimmel hervorgerufen habe, seien über drei Jahren nicht behoben worden. Zusätzlich wäre die Wohnung mit einer Nutzfläche von nur 44,70 m² für eine vierköpfige Familie zu klein, weshalb Herr M. sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte, mit der Hoffnung, dass Wiener Wohnen die Zustellung einer größeren Wohnung vornehme. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da die Wiener Wohnen die Zustellung einer größeren Wohnung aufgrund älteren Anträge nicht genehmigen konnte. Bezüglich dem Schimmel wurde die Sanierung vorgeschlagen und die beanstandeten Risse wurden als nicht relevant zur Stabilität der Wand vorgefunden.