• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Nicht beauftragen - nicht bezahlen?

Frau I. habe seitens Weiner G. Gas- und Wasserinstallationen GesmbH eine Forderung in Höhe von € 120,- erhalten. Laut Angaben der Konsumentin habe die Magistratsabteilung 40 das Unternehmen ersucht, nur einen Kostenvoranschlag für die Reparatur der Therme zu erstellen bzw. den Mangel zu begutachten. Mit der Reparatur sei von der Magistratsabteilung 40 schließlich ein anderes Unternehmen beauftragt worden. Da die Konsumentin die Meinung vertreten habe, dass die Forderung ihr gegenüber zu Unrecht bestehe, jedoch eigenständig keine Lösung finden konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes teilte Weiner G. Gas- und Wasserinstallationen GesmbH mit, dass die Behauptung von Frau I., dass die MA 40 das Unternehmen beauftragt hätte, nicht den Tatsachen entspricht. Das Unternehmen teilte weiters mit, dass zum Glück in ihrer 24-jährigen Firmengeschichte so ein Fall noch nicht untergekommen ist und sie nichts mehr damit zu tun haben wollen bzw. aufgrund der Geringfügigkeit und der Zeit- und Nervenschonung sie die Rechnung als uneinbringlich ausbuchen.