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Vereinbarung wurde nicht eingehalten

Herr B. habe das Unternehmen Strempfl GmbH mit der Aufschotterung seiner Garagenzufahrt beauftragt. Dafür sei ein Pauschalpreis in Höhe von € 1.900,- vereinbart worden. Nach Erledigung der Arbeiten und Zahlung habe Herr B. eine zusätzliche Forderung in Höhe von € 1.270,- erhalten, weshalb er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat das Unternehmen Strempfl GmbH die Einmahnung der Restforderung unterlassen.