Miete wurde für größere Nutzfläche berechnet als es tatsächlich war
Frau J. sei Mieterin einer von Wiener Wohnen verwalteten Wohnung. Mit einem Schreiben aus Dezember 2014 sei die Konsumentin informiert worden, dass durch eine Entscheidung der Schlichtungsstelle und in Folge einer Neuvermessung ihrer Wohnung diese eine Nutzfläche von 49,40 m² betrage. Da der Konsumentin seit Mietbeginn die Miete für eine Nutzfläche von 51 m² berechnet worden sei und sie diese bezahlt habe, wandte sie sich hilfesuchend für die Rückerstattung der zu viel bezahlten Beträge an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da in dieser Angelegenheit Wiener Wohnen die Konsumentin für die Stellung eines Antrags an die Schlichtungsstelle MA50 hingewiesen habe.