Noch immer da
Frau G. sei seit Anfang dieses Jahres Mieterin eines Bestandobkejtes dass von dem Unternehmen "GemeinnützigeBau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Alpenland" verwaltet wird. Da trotz Reklamation und mehreren Versuchen seitens des Unternehmens einen entstandenen Mangel (Bildung von Bläschen an feuchten Stellen im oberen Bereich der Schlafzimmerwand) zu beseitigen, dieser noch immer vorhanden gewesen sei, habe sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz gewandt. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der Mangel behoben und Frau G. eine angemessene Entschädigung (€ 300,-) für die entstandenen Unannehmlichkeiten angeboten.