Wäre es nicht vorteilhafter einmal richtig zu sanieren?
Seit 2003 sei Frau A. Mieterin einer Wohnung gehörend zu "Wiener Wohnen". Seit geraumer Zeit bilde sich laut Angaben der Mieterin vermehrt starker Schimmel aufgrund von Feuchtigkeit, weshalb die Wohnung zum Teil unbrauchbar sei. Da die Schadensbehebung nur oberflächlich in Form einer Übermalung der betroffenen Stellen unternommen worden sei, habe Frau A das Erstellen eines Gutachtens beauftragt. Dadurch sei festgestellt worden, dass eindeutig nicht die Konsumentin für die Schimmelentstehung verantwortlich sei. Des Weiteren sei laut besagten Gutachten eine Feinreinigung und erneute Luftkeimmessung nach vier Monaten unabdingbar. Zusätzlich sei die Mieterin Asthmatikerin. Da Frau A. die Angelegenheit mit dem Unternehmen nicht klären konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes und vielen konstruktiven Lösungsansätzen seitens der Konsumentin ist keine einvernehmliche Lösung erzielt worden. Das Unternehmen war nicht bereit mehr als standardmäßig die Wohnung zu sanieren. Es bleibt die offene Frage: ist es billiger die Wohnung jedes halbe Jahr zu tapezieren, streichen und lokal gegen die Schimmelbildung zu behandeln als einmal richtig etwas dagegen zu unternehmen?