Forderung für Sanierungsarbeiten nach Auszug
Frau X. sei von September 2006 bis Juli 2014 Mieterin in einer von der "Neues Leben Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- u SiedlungsregGenm.b.H." verwalteten Wohnung gewesen. Laut Angaben der Konsumentin habe sie die Wohnung Ende Juli 2014 übergeben, wobei ein Betrag in Höhe von € 1.237,50 für Sanierungsarbeiten von ihr gefordert worden wären. Frau X. habe das Übergabeprotokoll jedoch nicht unterschrieben, da die Mängel ihrer Meinung nach übertrieben dargestellt worden wären. Weiters seien € 104,- für einen Maler und € 421,- für einen Elektriker verrechnet worden, zumal bei der Kontrolle mit den Wänden und Decken alles in Ordnung gewesen sei und der Elektriker lediglich eine Steckdose gewechselt habe. Da Frau X. die Forderung in Höhe von € 1.237,50 nicht habe nachvollziehen und eigenständig keine Lösung habe können, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau X. gefunden werden. Die "Neues Leben Gemeinnützige Bau-, Wohnungs- u SiedlungsregGenm.b.H." war nicht bereit mit dem Konsumentenschutz zu kommunizieren bzw. Frau X. eine außergerichtliche Lösung anzubieten. Die Konsumentin hat sich daraufhin entschieden das Anliegen an einen Rechtsanwalt zu übergeben und auf diese Schiene weiterzuverfolgen.