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Auf Kleinkinder Rücksicht genommen

Seit dem 01.12.2007 sei Herr S. Mieter eines Bestandobjektes gehörend zu "Immobilienverwaltung Mag. Christian Krenauer Gesellschaft m.b.H". Seit September letzten Jahres habe der Konsument vergeblich versucht die Freigabe von der vorigen Hausverwaltung zu erhalten. Obwohl er laut eigener Aussage schon zwei Kostenvoranschläge bezüglich der Installation vorgelegt habe, in der Hoffnung die Angelegenheit zu urgieren, da der Mieter zwei kleine Kinder habe, hat er diesbezüglich keine Antwort erhalten. Des Weiteren seien im zweiten und dritten Stock die Fenster erneuert worden, jedoch nicht im ersten Stock. Da Herr S. keine Antwort seitens des Unternehmens erhalten habe, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes sei eine positive Lösung für Herr S. gefunden worden. Obwohl erst seit kurzem neuer Eigentümer, habe er sich laut eigener Angabe mit dem Konsumenten sowie auch mit allen anderen Mieter in Verbindung gesetzt um sämtliche Probleme zu klären.