Warum wir alle?
Frau A. sei seit dem Jahr 2010 Eigentümerin einer Wohnung die von "Hausverwaltung Karl Weinberger GmbH & Co. KG" verwaltet werde. Nun wolle die Hausverwaltung das gesamte Haus durch die Wohnungseigentümergemeinschaft sanieren lassen da sich einige Eigentümer und Mieter über Kältebrücken und Schimmelbildung beschweren. Die Konsumentin sei damit überhaupt nicht einverstanden da die Schimmelbildung vor ca. vier Jahren bereits entstanden sei und auf die zu der Zeit vorgenommenen Demontage von Heizkörpern zurückzuführen sei. Da das Unternehmen auf diesen Punkt gar nicht eingegangen sei und auf einen gültigen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft verwiesen habe, wandte sich Frau A. an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider kein Auslangen gefunden werden sodass sich Frau A. dazu entschieden hat, einen Rechtsanwalt einzuschalten.