Kein Vertrag - Forderung erhalten!
Gegenüber Frau B. sei seitens des Unternehmens IS Vermittlung GmbH eine Forderung in Höhe von € 1.389,- geltend gemacht worden. Da Frau B. laut eigenen Angaben keinen Vertrag mit der IS Vermittlung GmbH abgeschlossen habe, sondern sich zusammen mit ihrem Lebensgefährten lediglich für eine Wohnung interessiert hätte, konnte sie die Forderung nicht nachvollziehen und wäre mit dieser nicht einverstanden gewesen, zumal kein Auftrag zur Vertragserrichtung erteilt worden wäre. Da Frau B. die Angelegenheit nicht klären konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte leider keine Lösung gefunden werden. IS Vermittlung GmbH war nicht bereit, dem Konsumentenschutz zu antworten um Stellung zu beziehen, geschweige denn Frau B. entgegenzukommen.