Kosten werden ohne vorherigen Hinweis verrechnet!
Seit dem Jahr 1988 sei Frau K. Mieterin einer von der Immobilienunternehmen Morawitz Immobilien GmbH verwalteten Wohnung. Frau K. habe der Hausverwaltung am 07.07.2014 Probleme mit dem Strom bekannt gegeben, wobei seitens Morawitz Immobilien GmbH ein Techniker beauftragt worden sei, die Reparatur durchzuführen, jedoch ohne Frau K. auf allfällige Kostenpflichtigkeit der erbrachten Leistungen hinzuweisen. Die Mieterin habe seitens der Firma, die die Reparatur durchgeführt habe, die Information bekommen, dass die Hausverwaltung die Kosten übernehmen sollte. Infolgedessen habe Frau K. am 21.07.2014 von Morawitz Immobilien GmbH jedoch eine Rechnung in Höhe von € 518,- für die seitens der Firma erbrachten Leistungen erhalten und konnte nun nicht nachvollziehen, wieso sie die Kosten tragen müsse, da sie laut eigenen Angaben von der Hausverwaltung nie darauf hingewiesen worden sei, dass Kosten entstehen können bzw. sie diese übernehmen müsse. Die Mieterin habe sich durch das Verhalten der Hausverwaltung getäuscht und in die Irre geführt gefühlt und wollte den geforderten Betrag nicht einzahlen. Da Frau K. die Angelegenheit nicht klären konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte für die Mieterin leider keine positive Lösung gefunden werden. Morawitz Immobilien GmbH war nicht bereit, dem Konsumentenschutz zu antworten um Stellung zu beziehen, geschweige denn der Mieterin entgegenzukommen.