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Mieter kann für die schlechte Qualität des Silikons nicht verantwortlich sein

Frau W. sei Mieterin einer Wohnung welche von der Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Frieden reg. Genossenschaft m.b.H. verwaltet werde. Im November letzten Jahres 2014 sei ein Nässeeintritt aufgrund einer schadhaften Silikonfuge bei der Badewannenarmatur festgestellt worden. Frau W. könne für die schadhafte Silikonfuge nicht verantwortlich sein. Nach Reklamation sei seitens der Hausverwaltung die Übernahme der Reparaturkosten in Höhe von € 113,- abgelehnt worden, da die Gebäudeversicherung diese nicht decke. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat die Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Frieden reg. Genossenschaft m.b.H. nach Rücksprache mit der Installateurfirma, welche den Mangel festgestellt hat, auf die Refundierung der Kosten verzichtet.