• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Korrektur der Nutzwerte bedeutet nicht unbedingt auch die Erhöhung der Bruttomiete

Frau K. sei seit April 2014 Mieterin der von der Wohnbauvereinigung für Privatangestellte Gemeinnützige Ges.m.b.H. verwalteten Wohnung. In November 2014 sei die Konsumentin informiert worden, dass aufgrund eines Fehlers des Gutachters die Nutzwerte ihrer Wohnung um fünf Einheiten zu niedrig bemessen worden seien und deshalb angehoben würden, weshalb auch die Bruttomiete erhöht werden müsse. Frau K. habe gegen die Erhöhung der Bruttomiete sowie des Finanzierungsbeitrags Einspruch erhoben, da die Abweichung die am Bau übliche Toleranz von 5 % nicht überschreite und die Korrektur somit nicht zulässig sei. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist die Konsumentin seitens der Wohnbauvereinigung für Privatangestellte Gemeinnützige Ges.m.b.H. informiert worden, dass es sich im gegenständlichen Fall um einen Erstbezug gehandelt hat. Somit sei der Finanzierungsbeitrag sowie das laufende Entgelt auf Basis eines vorläufigen Nutzwertgutachtens berechnet. Ca. 4 Wochen vor dem Einzug und nach Berichtigung der Nutzwerte ist die Konsumentin über die Erhöhung des Finanzierungsbeitrags und der Bruttomiete informiert worden.