Die Konsumentin und ihr Sohn sperrten sich am Sonntag, den 2.2.2025, aus der Wohnung aus, da die beiden bei ihren Nachbarn die Katzen füttern mussten. Die Konsumentin dachte, dass ihr Sohn den Wohnungsschlüssel mitgenommen hätte, dem war jedoch leider nicht so. Daraufhin rief die Konsumentin beim Schlüsseldienst Martin Service an und ersuchte um Hilfe, weil sie zu diesem Zeitpunkt dachte, dass sie den Herd eingeschaltet gelassen hätte. 45 Minuten später, so nach Angaben der Konsumentin, kam ein Mitarbeiter vom Schlüsseldienst und konnte die Türe bereits nach 15 Minuten wieder öffnen, jedoch entstand dabei auch ein Schaden,insbesondere am Holzrahmen der Türe. Dieser Mitarbeiter des Schlüsseldienstes teilte der Konsumentin auch mit, dass Türöffnungen an einem Sonntag teurer wären, sie wusste jedoch nicht, dass es sich dabei um eine „Monatsmiete“ handeln würde, nämlich rund 830 €. Weil dieser Mitarbeiter des Schlüsseldienstes der Konsumentin mehrfach versichert hätte, dass sie den gezahlten Betrag von
der Haushaltsversicherung rückerstattet bekommen würde, zahlte sofort. Da die Konsumentin alleinerziehend mit zwei Kindern ist, und sie für die Türöffnung lediglich 200,- € von der Haushaltsversicherung rückerstattet erhielt, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, um zumindest einen Teil des bezahlten Betrages fairerweise vom Schlüsseldienst zurückerstattet zu erhalten.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchen mehrfach auf unterschiedlichen Wegen (per Email, über Telefon und per Post) mit dem Unternehmen Martin Service in Kontakt zu treten, um das Anliegen der Konsumentin abzuklären.
Bis Redaktionsschluss erhielt der Konsumentenschutz Verband Österreich jedoch keinerlei Rückmeldung seitens des Unternehmens.