Die Konsumentin beauftragte die Belfor Europe GmbH eine Schimmelentfernung bei ihr durchzuführen. Nach Durchführung und Bezahlung erhielt die Konsumentin jedoch eine nicht ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung: die Belfor Europe GmbH übermittelte eine Rechnung, auf der beispielsweise auch von Malerarbeiten die Rede ist, außerdem waren auf der Rechnung Empfehlungen für weiteres Vorgehen angegeben, die auf einer Rechnung – nach Meinung der Konsumentin – nichts verloren haben. Trotz mehrfacher Urgenz durch die Konsumentin weigerte sich die die Belfor Europe GmbH eine korrekte Rechnung zu schicken, also eine Rechnung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, und auf der einfach von den durchgeführten Entschimmelungsarbeiten, die gemacht wurden, die Rede ist. Da ihr seitens des Unternehmens geantwortet worden wäre, dass man Ihrem diesbezüglichen Anliegen nicht nachkommen werde, wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich umgehend mit dem Unternehmen in Verbindung und legten das Anliegen der Konsumentin dar. Kurz darauf erhielt diese eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung für die von ihr in Anspruch genommene Leistung.