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Reklamation von Fenstergläsern

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Die Konsumentin hatte beim Unternehmen bei Rekord Fenster Weitendorf für den Neubau, dh. für Haupthaus, Keller und Garage sämtliche Fenster (3-fach Verglasung) und Zugangstüren bestellt, geliefert und über deren Montagefirma montiert bekommen. Die Montagen waren mit 28.10.2023 abgeschlossen. Bei der am nächsten Tag stattfindenden Überprüfung fanden sich dabei bei 8 Stück der insgesamt 15 Stück Fensterelemente Schäden wie Kratzer, Einschlüsse, innenliegende dunkle Flecken etc. Diese wurden noch am selben Tag, dem 29.10.2023 dem Unternehmen per Whatsapp inkl. Fotos gemeldet. Nach dieser Rückmeldung wurden Gutachtertermine (Gutachter von Rekord Fenster einerseits und Gutachter des Glaslieferanten, natürlich auch ein hausinterner Gutachter andererseits) zur Begutachtung organisiert. Seitens des unternehmensinternen Gutachters erhielt die Konsumentin überhaupt keine Stellungnahme und seitens des Gutachters des Glaslieferanten ein E-Mail, worin sämtliche Reklamationen abgewiesen wurden. Da die Konsumentin dieses Vorgehen nicht akzeptieren wollte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Darüber hinaus bestellt die Konsumentin selbst einen unabhängigen Sachverständigen, der 3 Scheiben eindeutig mangelhaft beurteilte.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich wunschgemäß mit dem Unternehmen in Kontakt und schilderten die Reklamationswünsche der Konsumentin. Das Unternehmen sage daraufhin die Übernahme der in Zusammenhang mit der Reklamation stehenden Kosten (insb. Gutachten) sowie die Erneuerung der beanstandeten mangelhaften Scheiben zu.