Um Auskunft bezüglich der Betriebskostenabrechnung ersucht, jedoch keine Stellungnahme erhalten
Seit dem Jahr 1978 sei Herr H. Mieter des von der BUWOG - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH verwalteten Bestandobjektes. Der Konsument sei mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 nicht einverstanden gewesen, weshalb er mehrmals versucht habe, mit der BUWOG - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH Kontakt aufzunehmen. Herr H. habe jedoch keine positive Rückmeldung erhalten und wandte sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Leider konnte trotz Einschalten des Konsumentenschutzes keine positive Lösung gefunden werden. Die BUWOG - Bauen und Wohnen Gesellschaft mbH war nicht bereit, dem Konsumentenschutz oder Herrn H. zu antworten, um Stellung zu nehmen.