Frau D. war gezwungen, nachdem ihre Wohnungstür durch einen heftigen Windstoß ins Schloss gefallen war, während sie ihr Baby im Stiegenhaus in den Kinderwagen setzte, um sogleich ihre ältere Tochter von der Schule abzuholen, mit dem Handy einer
Nachbarin einen im Internet gefundenen Schlüsseldienst zu kontaktieren. Ihre Wahl fiel dabei auf das Unternehmen Hüseyin
Cetinkaya - Rund ums Haus 24. Die Preise für eine Türöffnung wollte man ihr nur vor Ort bekannt geben. Als eine Stunde später ein junger Arbeiter ins Haus kam, meinte er sogleich, dass er nur 5 Minuten benötige, da es sich um eine simple Öffnung handle, ohneSicherheitsschloss, Schlüssel im Schloss usw. und die Tür gleich wieder offen sein würde. Er rechnet einen für diese Leistung bereits relativ hohen Preis (um die 300 Euro plus MWST) vor, allerdings willigte Frau D. in ihrer Verzweiflung ein. Nachdem er die Tür geöffnet hatte, ging sie in die Wohnung, um die Geldbörse zu holen. Im Gegensatz zum veranschlagten Preis, legte er jedoch eine Rechnung von nunmehr 477,48 Euro vor, welche die Konsumentin mittels Bankomatgerät bezahlen konnte. Frau D. unterschrieb die Rechnung und zahlte. Völlig überrumpelt und fassungslos blieb sie zurück. Daraufhin recherchierte sie, telefonierte mit anderen Schlüsseldiensten und erkannte bald, dass diese Summe an einem gewöhnlichen Montagnachmittag einfach nicht möglich sein konnte. Sie kontaktierte auch das Unternehmen per Telefon und wurde aufgefordert, ihr Anliegen per Mail zu übermitteln. Diesbezüglich erfolgte jedoch keinerlei zufriedenstellende Rückmeldung seitens des Unternehmens Hüseyin Cetinkaya - Rund umsHaus 24. Da die Konsumentin diese Vorgehensweise nicht auf sich beruhen bzw. einfach hinnehmen wollte, wandte sie sich an denKonsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung versuchten mehrfach auf unterschiedliche Weise (Email, Post, Telefon…) mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten. Alle Kontaktversuche blieben ohne Erfolg - seitens des Unternehmens erfolgte keinerlei Rückmeldung auf das Anliegen der Konsumentin. Frau D. kann es nach wie vor nicht fassen, wie eine solche Vorgehensweise berhaupt möglich ist.