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Ungerechtfertigte Erhöhung des Mietzinses

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Die ÖBV-Immobilien Ges.m.b.H. überrmittelte der Konsumentin am 25.10.2021 das Angebot zur Aufzugsmitbenützung ab Jänner 2022, wobei damit eine Hauptmietzinserhöhung von rund € 52,- (netto)/Monat gewesen wäre. Die Konsumentin lehnte dieses Angebot der ÖBV-Immobilien Ges.m.b.H. ab. Dennoch erhielt  sie für die Monate Jänner, Februar und März 2022 eine Hauptmitzinserhöhung um genau jenen Betrag, welcher der Lift-Benützungsgebühr entsprach. Auf Nachfrage bei der ÖBV-Immobilien Ges.m.b.H.erhielt die  Konsumentin jedoch die Auskunft, dass die Mieterhöhung aus einer wegen Corona 2021 ausgesetzten regulären Erhöhung resultiere, weshalb es 2022 zu einem höheren Anpassungswert gekommen sei. Da die Wertsicherungen jedoch durchlaufend ordnungsgemäß vorgenommen worden waren, war diese Auskunft seitens der ÖBV-Immobilien Ges.m.b.H. für die Konsumin nicht nachvollziehbar, weshalb sie sich an den Konsumentenschutz Verrband Österreich wandte. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit der ÖBV-Immobilien Ges.m.b.H. umgehend in Verbindung, um die gegenständliche Mietzinserhöhung abzuklären: Die ÖBV-Immobilien Ges.m.b.H. räumte in dieser Sache irrtümlich zu viel verrechnete Begträge ein, die umgehend rückverrechnet und der Konsumentin als gutgeschrieben wurden. Die ÖBV-Immobilien Ges.m.b.H. entschuldigte sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten und übermittelte den Betroffenen die korrigierten Mietzinsvorschreibungen.