Stemmarbeiten ohne Vorwarnung
Frau J. sei seit Mitte 2013 Mieterin eines Bestandobjektes. Im Zuge der Renovierung des Wohnhauses seien vor kurzer Zeit Stemmarbeiten seitens "Porr AG" durchgeführt worden, duch die leider der komplette Keller der Konsumentin verschmutzt worden sei. Die darin aufbewahrten Kleider haben zur Reinigung gebracht worden müssen. Da es so für Frau J. zu finanziellen Unannehmlichkeiten kam und sie mit dem Unternehmen zu keiner Lösung finden konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit geklärt werden. "Porr AG" hat die Kosten für die Reinigung (€ 1.358,90) übernommen.