Frau H. wohnt seit 1984 in einer Wohnung der Stadt Wien. Entsprechend den Angaben der Konsumentin wurde bereits 1985 erstmals Schimmelbefall festgestellt, in den Folgejahren verschärfte sich dieses Problem zunehmend, woraus letztlich auch gesundheitliche Beeinträchtigungen resultierten (Schimmelpilzallergie). Wiener Wohnen wurde seitens der Konsumentin immer wieder aufgefordert, die Schäden zu beheben: Es folgten zahlreiche Begutachtungen, wobei die Empfehlungen seitens Wiener Wohnen (und den Gutachtern) lediglich lauteten, die Wohnung mehr zu heizen und zu lüften, um das Schimmelproblem zu beheben. Wie Frau H. ausführt, resultiert die extreme Nässe in der Wohnung aber aus umliegenden Wasserschäden, aus Kellerüberflutungen sowie der schlechten Heizmöglichkeit, weshalb Lüften nicht ausreichend, sondern eine Grundsanierung erforderlich wäre. In einem Schreiben von Wiener Wohnen wurde festgehalten, dass " die durchgeführte Bauteilmessung ergeben hat, dass der Schaden möglicherweise durch ein Baugebrechen verursacht wurde und dass weitere technische Untersuchengen notwendig seien, um die Ursache restlos zu klären..." Da es jedoch nie weitere Untersuchungen seitens Wiener Wohnen vorgenommen wurden und Frau H. sich nicht weiter zu helfen wusste, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung, welche die Situation von Frau H. Wiener Wohnen nochmals ausführlich darlegten, konnte keine für Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen teilte uns mit, dass man sich direkt mit dem Mieter in Verbindung setzen werde. Bis Redaktionsschluss erfolgte laut der Konsumentin keine weitere schriftliche Rückmeldung seitens Wiener Wohnen.