Kaution wurde teilweise einbehalten
Herr P. hatte eine Wohnung bei der Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H. gekündigt und zurück gegeben. Das Unternehmen behielt einen Teil der Kaution für eine Endreinigung und dem Verschließen von Bohrlöchern sowie Ausmalen zurück. Herr P. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In einer ersten Stellungnahme teilte die Bundesimmobiliengesellschaft m. b. H. mit, dass die Wohnung komplett ausgemalt werden musste, um die Nikotinablagerungen zu beseitigen. Auch seien Bohrlöcher verschlossen und eine Endreinigung vorgenommen worden. In Kulanz verzichte man jedoch auf die Verrechnung von ca. € 350,- brutto. Herr P. nahm das Angebot an und erhielt umgehend die Bestätigung der Überweisung.